Corona-Regelungen ab November 2021

Pressemitteilung des Kulturring Karlsruhe e.V.

Zahlreiche Kulturring-Einrichtungen entscheiden sich für 2G

Nach intensiven und teilweise sehr kontroversen Diskussionen ziehen die meisten der im Kulturring Karlsruhe e.V. zusammengeschlossenen Liveveranstalter ab November die 2G-Option als Zugangsvoraussetzung für ihre Veranstaltungen. Zwar fällt es gerade den freien Kulturanbietern, die ja stets für einen niederschwelligen Zugang zu Kultur für alle stehen, besonders schwer, nichtgeimpfte Menschen vorübergehend auszuschließen, am Ende überwiegen für viele jetzt doch die Vorteile der durch die 2G-Option gewonnenen Möglichkeit, ohne den ständigen Blick auf Inzidenzwerte wieder Planungssicherheit zu erlangen. Damit entfällt in der derzeit gültigen Basisstufe der Coronaverordnung auch für die Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht, die gerade in kleineren Veranstaltungsstätten die Reaktion zwischen KünstlerInnen und Publikum stark beeinträchtigt. Seit der Mitte Oktober eingeführten Kostenpflicht für die Coronatests war der Anteil mit einem Testnachweis zu Veranstaltungen gekommenen BesucherInnen zuletzt stark zurückgegangen (ca. 5 Prozent).

So werden der Musikclub Substage, die Alte Hackerei, die Kulturzentren Tempel und Tollhaus sowie die drei das Theaterhaus bespielenden Bühnen von Sandkorn, marotte und Jakobus-Theater ab November in der Regel den Geimpft- oder Genesen-Nachweis von ihren BesucherInnen verlangen. Ausnahmen angekündigt haben das Kulturzentrum Tollhaus, das insbesondere den Zugang zu gesellschaftspolitischen Veranstaltungen weiterhin nach der 3G-Regel gewähren will, und das marotte-Figurentheater, das bei seinen Kinderstücken bei 3G (Maskenpflicht ab 6 Jahren) bleibt.

Das Modell 2G der Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren weiterhin der „Getestet-Status“ reicht, der durch Vorlage des Schülerausweises nachgewiesen wird. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben laut Corona-Verordnung weiterhin die Möglichkeit, die Veranstaltungen zu besuchen. Dazu muss ein tagesaktueller Coronatest und ein Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist, vorgelegt werden. Die neue Corona-Verordnung lässt das Modell 2G als Option in der Basis- und Warnstufe zu, in der Alarmstufe wird es Pflicht.

Zumindest vorläufig bei der 3G Regel bleiben das Kulturhaus Mikado und das P-Acht in der Karlsruher Nordstadt, der Werkraum sowie der Stadtjugendausschuss, zu dem das Kulturring-Mitglied Jubez gehört. Wie alle anderen Kinos der Fächerstadt bleibt auch die Kinemathek bei der 3G-Regel, um mit dem Aufrechterhalten der Maskenpflicht in den anstehenden Wintermonaten zu mehr Infektionsschutz beizutragen. Das im kommenden Februar in der Durlacher Festhalle stattfindende Stummfilm-Festival hat dagegen angekündigt nur geimpftes oder genesenes Publikum zuzulassen.